10. Dezember 2011

geänderte Einreisebestimmungen

nun ists amtlich

 ab 1.2.2012 gilt die Regelung,

Wer in den 180 Tagen vor der Ausreise aus der Türkei bereits 90 Tage visafrei (oder jeweils die Tagesanzahl, die dem ausländischen Staatsbürger erlaubt war - das können je nach Herkunftsland z.B. auch 30 Tage sein) im Land war, muss mindestens 90 Tage warten, bis er wieder ohne ein Visa einreisen darf. Wer seine erlaubten Tage noch nicht völlig verbraucht hat, darf diese Anzahl von Tagen nach der Wiedereinreise noch visafrei in der Türkei bleiben.
(Resmi Gazete - Karar Sayısı : 2011/2306)

[url]http://www.resmigazete.gov.tr/eskiler/2011/10/20111024-9.htm[/url]

Bleibt also für einen Langzeitaufenthalt nur, sich ein Ikamet zu besorgen.

26. Mai 2011

Ikamet

seit dem 1.4.2011 ist eine neue Gebührenverordnung in Kraft.

Die Zahlungen für Europäer wurden angepasst, so dass nun  gleiche Gebühren gelten.  Für viele wurde es deutlich günstiger, für Deutsche leider teurer.

Für 5 Jahre Ikamet werden 520 ! Lira an Gebühren fällig.  Geschockt

Wohl auch eine Retourkutsche für die deutsche Visapolitik gegenüberr türkischen Geschäftsreisenden und Frau Merkels Eiertänze.

18. August 2010

neue Notrufnummer

Notrufsystem in Antalya eingeweiht - Notrufe können auch in deutscher Sprache entgegengenommen werden.
*
Am 07.08.2010 hat der türkische Ministerpräsident Erdogan das Notrufzentrum für die Provinz Antalya feierlich eröffnet.

Gleichzeitig wird die Bevölkerung über die Medien und Plakate überall in der Provinz Antalya darüber informiert, dass für alle Notfälle nur noch eine Nummer , nämlich die 112, zu wählen ist. Diese Nummer ist für die Polizei, die Gendarmerie, für den Krankenwagen und für die Feuerwehr zu wählen.

Bereits im Juli 2007 wurde das Dienstgebäude fertiggestellt, das als Notrufzentrum und gleichzeitig auch als Krisenzentrum dient. Hier haben Vertreter aller wichtigen Kriseninterventionseinrichtungen ihren Sitz, wie Polizei, Gendarmerie, Feuerwehr, Gesundheitsorganisationen, Gouveneuramt etc..

Die Provinz Antalya arbeitet dabei mit einem gemischten Modell: Der Anruf wird hierbei zunächst von einem Telefonisten angenommen und dann zu demjenigen Mitarbeiter weitergestellt, der den Notfall bearbeiten wird (z.B. Polizei oder Feuerwehr).

Der Telefonpool ist 24 Stunden besetzt und arbeitet in zwei Schichten, die jeweils 12 Stunden dauern. Es ist sichergestellt, dass in Antalya in jeder Schicht deutsch- und englischsprachiges Personal eingesetzt wird.

Insgesamt arbeiten 85 Einsatzzentren und 30 mobile Einheiten mit dem Notrufzentrum zusammen, verbunden sind sie durch ein modernes Funknetz. Der Standort er mobilen Einheiten ist per GPS jederzeit feststellbar.

Die Generaldirektion für Forstwesen arbeitet derzeit an einem Projekt für eine computerbasierte visuelle Waldbrandentdeckung. Dieses System soll ebenfalls nach Abschluss der Testphase in das Notrufsystem übernommen werden.

14. Februar 2010

Aspendos 2011

Die Konzerte und Aufführungen beginnen um 21.00 Uhr. Das Konzert er Wienerphilharmoniker beginnt um 21.30 Uhr.

Programm:

09. Juni, Donnerstag
Carmen (G. Bizet)
Oper in 4 Akten
Staatsoper und Ballett Istanbul

13. Juni, Montag
Medea (L. Cherubini)
Oper in 4 Akten
Staatsoper und Ballett Antalya

16. Juni, Donnerstag
Othello (G. Verdi)
Oper in 4 Akten
Staatsoper und Ballett Izmir

20 Juni, Montag
Barbaros (B.Murphy / M.Dede)
Tanzshow
Taenzer des Staatsoper- und Balletts

21. Juni, Donnerstag 21:30
Wiener Philharmoniker
Konzert

23. Juni, Donnerstag
Saraydan Kız Kaçırma (Entführung aus dem Serail) (W.A. Mozart)
Oper in 3 Akten
Staatsoper und Ballett Ankara

29. Juni, Mittwoch
Kugu Gölü (Schwanensee) (P.I. Tschaikowsky)
Ballett in 4 Akten
Staatsoper und Ballett Ankara

02. Juli, Samstag
Tosca (G. Puccini)
Oper in 3 Akten
Statsoper und Ballett Tatarstan

7. September 2009

Tag der Republik - 29. Okrober

29. Oktober:

Gründung der Türkischen Republik (Cumhuriyet Bayramı)

Am Abend des 29. Oktobers 1923 wurde die Türkische Republik ausgerufen. Mustafa Kemal wurde mit 158 Stimmen der Parlamentarier zum Staatspräsidenten der Türkei gewählt. Auch in den Jahren 1927, 1931, und 1935 wurde er erneut gewählt und führte dieses Amt insgesamt über 15 Jahre.


Vor dem Ausruf der Republik am 29. Oktober 1923 wurde nach langen Arbeiten folgender Grundsatz anerkannt und deklariert:


1. Die Verwaltungsform des türkischen Staates ist die Republik.
2. Der türkische Staat wird vom türkischen Parlament verwaltet.
3. Die einzelnen Ämter der Regierung verwaltet der Ministerrat.

Tag des Sieges - 30. August

1922: Im Türkischen Befreiungskrieg werden die griechischen Truppen von den Türken vernichtend geschlagen. Der Tag wird bis heute in der Türkei als Tag des Sieges (Zafer Bayramı) gefeiert.

23. Juni 2009

allgemein

Auf diesem Blog werde ich nach und nach Informationen zu Änderungen von wichtigen Gesetzen, Neuerungen und andere Nachrichten einstellen, die u.U. das Leben hierzulande erleichtern.

Ikamet (Aufenthaltserlaubnis)

Aufenthaltserlaubnis für deutsche Staatsangehörige in derTürkei (2009)

Für deutsche Staatsangehörige ist ein Aufenthalt bis zu drei Monaten für touristische Zwecke ohne Visum erlaubt.

Auf Antrag kann die Ausländerpolizei (Yabancilar Subesi) eine Verlängerung nach diesen 3 Monaten bis zu maximal fünf Jahren gestatten.

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sollten individuell bei der Ausländerpolizei erfragt werden.

Grundsätzlich sind jedoch die Vermögensverhältnisse für einen Daueraufenthalt entscheidend und anzugeben. Als Nachweise können beispielsweise Bankauszüge, Rentenbescheide, Tapu (türkischer Grundbucheintrag) u.ä. vorgelegt werden.

Als Faustregel kann davon ausgegangen werden, dass zur Zeit der
Nachweis eines Kontos in der Türkei mit einem Guthaben im Gegenwert von US-$ 500,00 pro Monat der beantragten Aufenthaltserlaubnis verlangt wird.

Über die Gültigkeitsdauer einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsaufnahme entscheidet das türkische Arbeitsministerium (nähere Informationen im Internet unter: www.csgb.gov.tr). Mit einer längeren Bearbeitungszeit ist zu rechnen.

Ehegatten von Ausländern, die eine Aufenthaltserlaubnis für die Türkei besitzen, bekommen eine Aufenthaltserlaubnis, deren Dauer sich nach der Dauer der Aufenthaltserlaubnis des Erstberechtigten richtet.

Für deutsche Ehepartner, die mit türkischen Staatsbürgern verheiratet sind, sowie deren Kinder werden ab 1. Dezember 2006 ihre Aufenthaltsgenehmigungen im Rahmen der Reziprozität gebührenfrei ausgestellt.

Für Kinder gibt es keine Altersbegrenzung.

Deutsche Staatsbürger, die aufgrund dieser Regelung gebührenfrei eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen haben, müssen – sofern sich ihr Familienstand ändert – diese Änderung gem. § 12 des Ausländergesetzes Nr. 5683 (Gesetz über Aufenthalt und Reisen von Ausländern in der Türkei) innerhalb von 15 Tagen der zuständigen
Ausländerpolizei melden.

Kinder von Ausländern unter 18 Jahren erhalten eine Aufenthaltserlaubnis von der Dauer, wie sie die Eltern haben.

Die Verlängerung ist spätestens innerhalb von 15 Tagen nach dem Ablauf der Aufenthaltserlaubnis zu beantragen!

Der Antrag kann und sollte jedoch bereits v o r dem Ablauf der Aufenthaltserlaubnis gestellt werden.

Wird die Beantragung der Verlängerung nicht fristgerecht eingereicht, ist mit entsprechenden Strafen zu rechnen.

Nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis wird eine Bescheinigung erteilt mit der folgenden Bedeutung: „Ausländischer Inhaber dieses Ikamet Tezkeresi hat Aufenthaltserlaubnis beantragt, der Vorgang ist in Bearbeitung; dieser Vermerk hat eine Gültigkeit von 15 Tagen“.

Strafgebühren für überzogenen Aufenthalt fallen in dieser Zeit nicht an.

Zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sind die folgenden Unterlagen vorzulegen:

Þ Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (Bitte achten Sie darauf, dass im Antrag Ihre Personalangaben in Grossbuchstaben richtig und vollständig sind - z.B. alle Vornamen, richtige Adresse!)

Þ ein gültiger deutscher Reisepass (bei minderjährigen Kindern ein Kinderreisepass, sofern das Kind nicht im Pass eingetragen ist) und je 1 Kopie (die Ausweisdokumente werden sofort wieder zurückgegeben)

Þ - 4 – Passbilder (kein schwarz/weiss oder Farbkopien), Verheiratete haben 4 Passbilder des Ehemannes beizufügen

Þ Informationen oder Dokumente über die Arbeitsstelle, wenn die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Arbeitsaufnahme beantragt wird, sowie die Arbeitsgenehmigung des Arbeitsministeriums.

Þ Nachweis und Unterlagen über die bestehende Ehe, auf die der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestützt wird.

Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden jährlich vom Finanzministerium festgelegt und betragen für das Jahr 2009:

Ab dem 1. Tag nach Ablauf der 3 Monatsfrist für den ersten Monat 4 Euro
(Touristenaufenthalt)

jeder weitere Monat 2 Euro/Monat

für das Heftchen, in dem die Aufenthaltserlaubnis eingetragen wird (Ikamet Tezkeresi)
90,00 TL (diese Gebühr wird bei der Verlängerung nicht erhoben; nur 4 Verlängerungen in einem Heft möglich)

Steuer für die Sicherheitsdirektion bzw. Einreisevisum
197,10 TL (einmalig/nicht bei Verlängerung)

Weitere Informationen können Sie einholen bei
Emniyet Müdürlüğü
Yabancılar Şubesi
Hizmet Binası 2
Uncalı - Antalya
Tel.: (0242) 227 96 07, 227 96 00-113
Fax: (0242) 227 96 07
Ansprechpartnerin: Frau Hilal Uğur (spricht deutsch)

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen des Konsulats im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

Almanya Federal Cumhuriyeti Konsolosluğu
Yeşilbahçe Mah.
1447 Sokak
B. Gürkanlar Apt. 5/14
07100 A n t a l y a / Türkei
Telefon:
00 90 (242) 314 11 01
00 90 (242) 314 11 02
Telefax:
00 90 (242) 321 69 14
Webseite:
www.antalya.diplo.de
E-Mail:
info@antalya.diplo.de

25. Mai 2009

Tapu Änderung

!!! Achtung !!!

Die Änderung zum Tapu-Änderungsgesetz ist durchgeführt und gültig.

Die neuen Bestimmungen verzichten auf eine Strafandrohung und einen Endtermin zur Umschreibung.

Jeder Eigentümer kann nun selbst entscheiden wann und ob er seinen Eintrag abändern lassen will und kann ihn ohne andere Eigentümer (die nötigen Dokumente vorausgesetzt) allein bearbeiten lassen.

Dies gilt für alle vor 07/2009 fertig gestellten Bauten, bei Neubauten nach diesem Termin wird die Eintragung von Amts wegen bei Vorliegen der notwendigen Unterlagen automatisch durchgeführt.

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Vorgeschichte:


Die Frist zur Änderung der Tapus wurde nun auf den 28. November 2009 festgesetzt.

Allerdings bemühen sich derzeit mehrere Gremien und Institutionen, eine Verlängerung zur Durchführung für 2 Jahre und diverse Änderungen der Bestimmungen zu erreichen, da die Durchführung der derzeitigen Vorschriften nicht praxisgerecht sind.

Insbesondere soll erreicht werden, dass jeder einzelne Besitzer die Änderungen selbst durchführen kann und nicht nur eine gesamte Wohneineit.

Hierzu einige Infos

Information zur Änderung des Grundbucheintrags (TAPU)

Ø Ein Eigentümer kann allein keinen Antrag für seine eigene Immobilie stellen.

Ø Der Antrag muss von sämtlichen Parteien gemeinsam gestellt werden.

Ø Der Verwalter ist verpflichtet die Antragstellung durchzuführen.

Benötigte Dokumente:

· Kopie des Passes oder Personalausweises
· Wertdeklaration der Immobilie (erhältlich bei der zuständigen Gemeinde)
· Bauaufsichtliche Zulassung (Iskan) für jede Wohneinheit einzeln (erhältlich bei der zuständigen Gemeinde) Beglaubigung erforderlich!
· Für jede Wohneinheit eine eigene Erdbebenversicherungspolice (DASK)
· Feststellung und Bestätigung der Lage des Teilgrundstücks, auf dem das Gebäude steht, durch das Kjatasteramt (kann vom Verwalter oder einer bevollmächtigten Person für alle Wohnparteien vorgenommen werden)
· Vorlage der oben genannten Dokumente beim Grundbuchamt (Tapu Müdürlüğü)
· Das Grundbuchamt fordert nach Durchsicht der Dokumente ein Schreiben des Finanzamts (Vergi Dairesi)
· Mit diesem Schreiben und den übrigen Dokumenten erhält jede Wohneinheit ein neues korrigiertes Tapu beim Grundbuchamt

Für sämtliche Dokumente, Beglaubigungen, Schreiben etc. und die Erdbebenversicherung (falls nicht vorhanden) fallen ca. insgesamt 250 TL an Kosten pro Wohneinheit an.

Für Gebäude, die bisher nicht über eine bauaufsichtliche Zulassung (Iskan) verfügen, kann kein neues Tapu beantragt werden. Für diese Gebäude fällt (vorerst) kein Bußgeld an.

Fallbeispiele:

Frage 1: was ist, wenn im Grundbuch einer Wohnung oder Villa zwei (oder mehr) Personen eingetragen sin? Muss dann alles in doppelter Ausfertigung vorgelegt werden?

Antwort 1: die Eigentümer müssen den Antrag gemeinsam stellen. Es ist jedoch nur ein Iskan, eine Erdbebenversicherung und ein Tapu nötig.

Frage 2: was passiert, wenn der Eigentümer einer Wohneinheit verstorben ist und Angehörige nicht auffindbar sind und diese Einheit mit hohen Schulden (Steuern, Umlagen etc.)belastet ist?

Antwort 2: der Hausverwalter ist berechtigt, die Schuld zu begleichen und die nötigen Schrite zu unternehmen. Anschließend kann die Wohneinheit zur Begleichung der Auslagen des Verwalters (der Eigentümergemeinschaft) zwangsversteigert werden.

Frage 3: was ist, wenn für eine Wohneinheit eine Erdbeben- oder andere Hausversicherungen abgeschlossen werden soll? Können diese auch nach dem 28. November 2009 von Parteien abgeschlossen werden, die ihr Tapu noch nicht haben korrigieren lassen?

Antwort 3: der Abschluss von Versicherungen ist zu jedem Zeitpunkt möglich. Hier gibt es keine Einschränkungen.

Frage 4: können Wohneinheiten, die vor oder nach Ablauf der Frist am 29. November 2009 ihr Grundbuch noch nicht haben umschreiben lassen, verkauft werden?

Antwort 4: hier gibt es keine Einschränkungen. Der Verkauf darf getätigt werden. GGf. muss die Erdbebenpflichtversicherung nachbezahlt werden.

Beim Tapu ist insbesondere zu überprüfen ob das "Kreuzchen" im Kasten KAT MÜLKIYETI gesetzt ist, denn nur dann handelt es sich um einen Wohnbesitzeintrag. Die beiden anderen Spalten bezeichnen Grund-/Dienstbarkeiten bzw. periodischen Besitz.

Im Gegensatz zu anders lautenden Aussagen bezeichnet die Randfarbe (blau oder rot) nicht die Tapuart Grundbesitz oder Wohnbesitz. Die Randfarbe ist gleichgültig, es kommt allein auf die schriftlichen Einträge in den entsprechenden Spalten des Tapu selbst an.

10. Mai 2009

19. Mai

19. Mai:

Gedenktag an Atatürk und Tag der Jugend und des Sports (Gençlik ve Spor Bayramı)
Die Ankunft Atatürks in Samsun und der Gründungstag der Unabhängigkeitsbewegung werden an diesem Tag gefeiert. Dieser Tag wird mit vielen Auftritten von Sportvereinen und Jugendgruppen begangen.

Am 19. Mai 1919 landete Mustafa Kemal Paşa (Atatürk), von der Regierung des Sultans entsandt, in Samsun, um die Aufrührer in Anatolien zu entwaffnen. Diesem Auftrag entgegen, stellte er sich an ihre Spitze und begann so den nationalen Befreiungskrieg, der mit dem Frieden von Lausanne und der Ausrufung der Republik am 29. Oktober 1923 endete. Dieses Ereignis wird bis heute als Tag der Jugend und des Sports gefeiert.