23. Juni 2009

Ikamet (Aufenthaltserlaubnis)

Aufenthaltserlaubnis für deutsche Staatsangehörige in derTürkei (2009)

Für deutsche Staatsangehörige ist ein Aufenthalt bis zu drei Monaten für touristische Zwecke ohne Visum erlaubt.

Auf Antrag kann die Ausländerpolizei (Yabancilar Subesi) eine Verlängerung nach diesen 3 Monaten bis zu maximal fünf Jahren gestatten.

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sollten individuell bei der Ausländerpolizei erfragt werden.

Grundsätzlich sind jedoch die Vermögensverhältnisse für einen Daueraufenthalt entscheidend und anzugeben. Als Nachweise können beispielsweise Bankauszüge, Rentenbescheide, Tapu (türkischer Grundbucheintrag) u.ä. vorgelegt werden.

Als Faustregel kann davon ausgegangen werden, dass zur Zeit der
Nachweis eines Kontos in der Türkei mit einem Guthaben im Gegenwert von US-$ 500,00 pro Monat der beantragten Aufenthaltserlaubnis verlangt wird.

Über die Gültigkeitsdauer einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Arbeitsaufnahme entscheidet das türkische Arbeitsministerium (nähere Informationen im Internet unter: www.csgb.gov.tr). Mit einer längeren Bearbeitungszeit ist zu rechnen.

Ehegatten von Ausländern, die eine Aufenthaltserlaubnis für die Türkei besitzen, bekommen eine Aufenthaltserlaubnis, deren Dauer sich nach der Dauer der Aufenthaltserlaubnis des Erstberechtigten richtet.

Für deutsche Ehepartner, die mit türkischen Staatsbürgern verheiratet sind, sowie deren Kinder werden ab 1. Dezember 2006 ihre Aufenthaltsgenehmigungen im Rahmen der Reziprozität gebührenfrei ausgestellt.

Für Kinder gibt es keine Altersbegrenzung.

Deutsche Staatsbürger, die aufgrund dieser Regelung gebührenfrei eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen haben, müssen – sofern sich ihr Familienstand ändert – diese Änderung gem. § 12 des Ausländergesetzes Nr. 5683 (Gesetz über Aufenthalt und Reisen von Ausländern in der Türkei) innerhalb von 15 Tagen der zuständigen
Ausländerpolizei melden.

Kinder von Ausländern unter 18 Jahren erhalten eine Aufenthaltserlaubnis von der Dauer, wie sie die Eltern haben.

Die Verlängerung ist spätestens innerhalb von 15 Tagen nach dem Ablauf der Aufenthaltserlaubnis zu beantragen!

Der Antrag kann und sollte jedoch bereits v o r dem Ablauf der Aufenthaltserlaubnis gestellt werden.

Wird die Beantragung der Verlängerung nicht fristgerecht eingereicht, ist mit entsprechenden Strafen zu rechnen.

Nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis wird eine Bescheinigung erteilt mit der folgenden Bedeutung: „Ausländischer Inhaber dieses Ikamet Tezkeresi hat Aufenthaltserlaubnis beantragt, der Vorgang ist in Bearbeitung; dieser Vermerk hat eine Gültigkeit von 15 Tagen“.

Strafgebühren für überzogenen Aufenthalt fallen in dieser Zeit nicht an.

Zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis sind die folgenden Unterlagen vorzulegen:

Þ Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (Bitte achten Sie darauf, dass im Antrag Ihre Personalangaben in Grossbuchstaben richtig und vollständig sind - z.B. alle Vornamen, richtige Adresse!)

Þ ein gültiger deutscher Reisepass (bei minderjährigen Kindern ein Kinderreisepass, sofern das Kind nicht im Pass eingetragen ist) und je 1 Kopie (die Ausweisdokumente werden sofort wieder zurückgegeben)

Þ - 4 – Passbilder (kein schwarz/weiss oder Farbkopien), Verheiratete haben 4 Passbilder des Ehemannes beizufügen

Þ Informationen oder Dokumente über die Arbeitsstelle, wenn die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Arbeitsaufnahme beantragt wird, sowie die Arbeitsgenehmigung des Arbeitsministeriums.

Þ Nachweis und Unterlagen über die bestehende Ehe, auf die der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestützt wird.

Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden jährlich vom Finanzministerium festgelegt und betragen für das Jahr 2009:

Ab dem 1. Tag nach Ablauf der 3 Monatsfrist für den ersten Monat 4 Euro
(Touristenaufenthalt)

jeder weitere Monat 2 Euro/Monat

für das Heftchen, in dem die Aufenthaltserlaubnis eingetragen wird (Ikamet Tezkeresi)
90,00 TL (diese Gebühr wird bei der Verlängerung nicht erhoben; nur 4 Verlängerungen in einem Heft möglich)

Steuer für die Sicherheitsdirektion bzw. Einreisevisum
197,10 TL (einmalig/nicht bei Verlängerung)

Weitere Informationen können Sie einholen bei
Emniyet Müdürlüğü
Yabancılar Şubesi
Hizmet Binası 2
Uncalı - Antalya
Tel.: (0242) 227 96 07, 227 96 00-113
Fax: (0242) 227 96 07
Ansprechpartnerin: Frau Hilal Uğur (spricht deutsch)

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen des Konsulats im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere wegen zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

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